Implantate steuerlich absetzbar


Implantate steuerlich absetzbar

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil festgesetzt, dass Finanzämter die Kosten für fest implantierten Zahnersatz als außergewöhnliche Belastung steuermindernd anerkennen müssen.

Nach Ansicht der Finanzrichter gehören Implantate mittlerweile zum medizinischen Standard und können deshalb nicht als Außenseitermethode vom Finanzamt steuerlich abgelehnt werden. Die Finanzrichter führen weiterhin aus, dass Versicherte nicht zur günstigsten Versorgungsform greifen müssen, um die steuerliche Anerkennung zu erreichen. Festsitzender und teurerer Zahnersatz erleichtert den Alltag und verbessert die Artikulationsfähigkeit, so dass er durchaus auch aus medizinischer Sicht notwendig sein kann, führt das Gericht in seiner Begründung aus. Alle diese Gründe sprechen nach Auffassung der Richter dafür, die Kosten anzuerkennen.
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.11.2007, Az.: 2 K 5507/04, EFG 2008 S. 544